Die auffälligste Regel des Landes ist das Nachtangelverbot. Das Saarland verbietet den Fischfang bei Nacht, von November bis März zwischen 19 und 7 Uhr, von April bis Oktober zwischen 23 und 5 Uhr. Das gilt an allen offenen Gewässern und an geschlossenen ab 5 Hektar, also auch am Bostalsee. Nur der Fischereiverband Saar kann das Verbot im begründeten Ausnahmefall aufheben, bei Bedarf mit Auflagen. Wer nachts ansitzen will, klärt das vorher und nicht am Wasser.
Zwei Ruten gleichzeitig, mehr nicht. Der lebende Köderfisch ist verboten, ebenso jedes andere lebende Wirbeltier am Haken. Beim toten Köderfisch geht das Saarland weiter als die meisten Länder. Er muss aus genau dem Gewässer stammen, in dem du angelst. Der Köderfisch aus dem Laden oder aus der Tiefkühltruhe ist damit raus. Geschützte Arten und Fische mit Mindestmaß oder Schonzeit dürfen ohnehin nicht als Köder dienen.
Gefärbte Maden, gefärbtes Anfütterungsmaterial und Zuckmückenlarven sind unzulässig. Catch and Release steht ausdrücklich im Verordnungstext, das Angeln mit der Handangel, das von vornherein auf das Zurücksetzen ausgerichtet ist, ist verboten. Umgekehrt gilt für gefangene Fische invasiver Arten, für die weder Schonmaß noch Schonzeit festgesetzt sind, eine Anlandepflicht. Nach einer Besatzmaßnahme ist die eingesetzte Art zwei Wochen lang tabu.
Beim Setzkescher ist das Land genau. Erlaubt ist nur ein knotenfreier Kescher aus Textil, mindestens 3,50 Meter lang, mit Ringen von mindestens einem halben Meter Durchmesser, auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen gesichert und weitgehend parallel zur Wasseroberfläche ausgelegt. Gehältert wird nur, was in die Küche oder in den Umbesatz geht, und die Menge ist begrenzt. Zurücksetzen darfst du daraus nicht, und bei Wellenschlag ist der Setzkescher ganz tabu.
Boot, Futterboot, Angelschirm und Zelten regelt das Saarland dagegen nicht. Was dort gilt, steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters, und die darf strenger sein als das Land. Am Bostalsee etwa liegen die Mindestmaße für Hecht, Zander und Schleie über denen der Verordnung, und von Januar bis Mitte Februar ruht das Angeln dort ganz. Ein gemeinsames Fischen, also jedes Vereins- oder Verbandsfischen, braucht vorher die Zustimmung des Fischereiverbandes Saar. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.