An der offenen Küste gilt freier Fischfang mit der Handangel. Jede Person mit Fischereischein darf dort ohne Erlaubnisschein angeln, und das ist der größte Unterschied zu fast allen anderen Bundesländern. Ausgenommen sind die gesamte Schlei, Teile der Lübecker Bucht und die Eidermündung, dort bestehen private Fischereirechte. Seit März 2026 kommen drei Ostsee-Schutzgebiete dazu, in denen jede Form der Freizeitfischerei verboten ist, nämlich die südliche Hohwachter Bucht, die Fläche westlich Fehmarn und die Geltinger Bucht bis zur Schleimündung. In allen Binnengewässern brauchst du ohnehin einen Erlaubnisschein, und dazu zählen fischereirechtlich auch der Nord-Ostsee-Kanal und der Elbe-Lübeck-Kanal.
Beim Gerät ist das Land deutlich. Das Reißen von Fischen mit dem Angelhaken ist verboten, feststehende Haken sind nur als Einzelhaken erlaubt, und deine Handangeln musst du ständig beaufsichtigen. Als Köderfisch darfst du in offenen Binnengewässern nur heimische Arten verwenden, die aus dem Gewässersystem selbst oder aus einer Aquakultur stammen. Der Setzkescher ist zugelassen, aber ausschließlich zum Frischhalten des Fangs als Lebensmittel, und die Verordnung schreibt Material, Größe und Lage im Wasser genau vor.
Beim Tierschutz geht Schleswig-Holstein weiter als die meisten Länder. Verboten sind das Wettfischen, lebende Wirbeltiere als Köder, das Aussetzen fangfähiger Fische zum baldigen Wiederfang und das Angeln, das von vornherein aufs Zurücksetzen angelegt ist. Auch das Posieren mit einem lebenden Fisch, der ohnehin zurückgesetzt werden muss, wertet das Land als Verstoß gegen den Tierschutz. Untermaßige und geschonte Fische gehen dagegen immer zurück, auch verletzte.
Zwei Regeln übersieht man leicht. Zum Schutz der Winterlaicher sperrt das Land von Oktober bis Jahresende eine lange, namentlich aufgeführte Liste von Bächen und Flussstrecken komplett für den Fischfang, die Seen in ihrem Verlauf sind ausgenommen. Und rund um den Fischweg am Elbe-Stauwehr bei Geesthacht ist jede Art des Fischfangs verboten. Nachtangeln, Bootsangeln, Futterboot und die Zahl der Ruten regelt das Land dagegen nicht, das steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters. Bei jedem Gewässer in CatchHub findest du unten in der Liste, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.