Zwei Handangeln gleichzeitig, mehr nicht. Jede darf nur eine Anbissstelle haben, und die ist entweder ein Haken oder ein System aus höchstens drei Einzel-, Doppel- oder Dreifachhaken. Sobald du mit der Spinn- oder Flugangel fischst, bleibt nur eine Rute. Beide müssen ständig beaufsichtigt sein, ein elektronischer Bissanzeiger ersetzt die Aufsicht ausdrücklich nicht. Zu Netzen, Reusen und ständigen Fischereivorrichtungen hältst du mindestens 50 Meter Abstand, und im Umkreis von 30 Metern um Ein- und Ausstiege von Fischwegen wird gar nicht gefischt.
Die wichtigste Regel des Landes steht in keiner Schonzeiten-Tabelle. Vom 1. Februar bis zum 30. April darf in Sachsen kein Köder verwendet werden, der zum Fang von Raubfischen geeignet ist. Das trifft Blinker, Gummifisch, Wobbler und Köderfisch gleichermaßen, unabhängig davon, auf welche Art du es abgesehen hast. In dieser Zeit ruht auch das Senknetz für den Köderfischfang. Wer im März zum Spinnfischen an die Elbe fährt, fährt umsonst.
Lebende Fische als Köder sind verboten, der Köderfisch wird vor dem Anbringen an den Haken waidgerecht getötet. Fangen darfst du ihn nur in dem Gewässer, in dem du ihn auch verwendest, und dorthin zurücksetzen darfst du ebenfalls nur, was du dort gefangen hast. Der Fischfang als Wettbewerb ist untersagt.
Den Setzkescher verbietet Sachsen nicht, stellt aber Bedingungen. Er muss vermeidbare Beeinträchtigungen der Fische ausschließen, die Sauerstoffversorgung muss reichen, und gehältert wird nur so lange wie nötig. Nachtangeln, Bootsangeln und Futterboot regelt das Land dagegen nicht. Was dort gilt, steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters und kann von Strecke zu Strecke verschieden sein. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.