Die auffälligste Regel des Landes steht bei den Maßen. Hessen schreibt für die geschützten Arten kein reines Mindestmaß vor, sondern ein Entnahmemaß mit zwei Grenzen. Zu klein geht zurück, zu groß aber genauso, denn die größten Fische sind die stärksten Laicher. Welche Werte für welche Art gelten, steht in der Tabelle weiter oben. Verein und Pächter dürfen das Fenster enger machen, nie weiter.
Zurücksetzen ist hier keine freie Entscheidung. Fischen, das allein Sport- oder Hobbyzwecken dient und alle gefangenen Fische zurücksetzt, ist ausdrücklich verboten, und ohne vernünftigen Grund darf ein Fisch nach dem Fang nicht zurück. Gebietsfremde invasive Arten dürfen es nie, und aus Fließgewässern müssen Arten, die die Verordnung in keiner ihrer Listen führt, nach dem Fang entnommen werden. Lebende Wirbeltiere und Krebse als Köder sind verboten, ebenso Hegene und Langleine sowie jedes Fangsystem mit mehr als einer Anbissstelle.
Den Setzkescher erlaubt das Land, aber mit engen Vorgaben: mindestens 3,50 Meter lang, mindestens 0,50 Meter Ringdurchmesser, knotenlos, waagerecht ausgelegt und nur bis zum Ende des Fangtages. Fische daraus zurückzusetzen ist unzulässig, und an Bundeswasserstraßen wie Rhein und Main ist er ganz verboten. Nicht geregelt sind dagegen Rutenzahl, Nachtangeln, Boot und Futterboot. Was dort gilt, steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters, und die kann von Strecke zu Strecke verschieden sein. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.