Zwei Handangeln mit höchstens zwei Anbissstellen je Rute, mehr nicht. Beide müssen aus unmittelbarer Nähe bedient werden und dürfen nie unbeaufsichtigt ausliegen. Das Schleppangeln ist Anglern in Hamburg verboten, das Reißen von Fischen ebenfalls. Eine Senke bis zu einem Quadratmeter darfst du zum Köderfischfang einsetzen, von Januar bis Ende März allerdings gar nicht, und Senkreusen sind ganz untersagt.
Beim Umgang mit dem Fisch geht das Land weiter als die meisten. Ein Kescher mit gummiertem Netz und eine Abhakmatte sind Pflicht, dazu Maßband, Fischtöter und Messer. Der Kescher muss zur Stelle passen, an einer Kaimauer reicht das kurze Modell vom See nicht. Das Hältern lebender Fische ist verboten, ein Setzkescher fällt damit weg. Die beiden Ausnahmen im Gesetz betreffen die Hamenfischerei und Hegemaßnahmen, für Angler gilt keine davon. Lebende Köderfische sind verboten, Wettfischen ist es auch, und wer an einer fischereilichen Veranstaltung teilnimmt, muss vorher schriftlich versichern, dass er aus vernünftigem Grund angelt. Die eigene Verzehrabsicht ist der Regelfall dafür.
Zwei Regeln übersieht man leicht. Während der Zanderschonzeit sind Kunstköder jeder Art, tote Köderfische und Fischfetzen gesperrt, damit niemand unter dem Vorwand des Barschangelns auf Zander fischt. Ausgenommen sind nur der strömende Bereich des Elbe-Hauptstroms, die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades, die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse und generell das Fliegenfischen. In Hafenbecken, Kanälen und innerhalb der Buhnenfelder greift das Verbot also. Und rund um Fischwege ist auf 50 Metern in beide Richtungen jede Art des Fischfangs untersagt.
Eine Reihe von Gewässern ist ganzjährig dicht. Dazu gehören die Kleine Alster und ein Stück der Binnenalster am Jungfernstieg, der Stadtparksee, der Eppendorfer Mühlenteich, die obere Dove-Elbe, die obere Gose-Elbe, das Mühlenberger Loch und die geschützten Bereiche des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer. Als Laich- und Aufwuchsgebiet gesperrt sind zusätzlich viele kleine Läufe wie Wandse, Rahlau, Berner Au, Schleemer Bach, Flottbek und Wedeler Au sowie sämtliche Alsterzuflüsse oberhalb der Winterhuder Brücke.
Wo die Stadtgrenze liegt, endet auch das Hamburger Recht, und das ist hier wichtiger als in einem Flächenland. Alster und Bille kommen beide aus Schleswig-Holstein, oberhalb der Landesgrenze gilt die dortige Binnenfischereiverordnung mit anderen Maßen und Zeiten. An der Elbe hört Hamburg flussaufwärts vor dem Wehr bei Geesthacht auf und flussabwärts hinter Tinsdal und Cranz, die Exklave Neuwerk in der Mündung ausgenommen. Nachtangeln, Anfüttern, Zelten und Futterboot regelt das Land dagegen nicht, das steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters. Bootsangeln ist in vielen Hamburger Gewässern erlaubt, im Hafengebiet, auf Teilen des Elbstroms und auf Dove- und Gose-Elbe brauchst du dafür eine eigene Lizenz. Bei jedem Gewässer in CatchHub findest du unten in der Liste, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.