Die Regel, die Berlin von allem anderen unterscheidet, ist die Raubfischsperre. Vom 1. Januar bis zum 30. April dürfen weder Köderfischsenken noch Raubfischköder eingesetzt werden. Als Raubfischköder gilt jeder Köderfisch, jeder Wirbeltier- und Krebsköder, jeder Fetzenköder und jeder Kunstköder über 2 Zentimeter Gesamtlänge. Vier Monate im Jahr ist Spinnfischen damit praktisch dicht. Was bleibt, sind Kunstköder bis 2 Zentimeter, und genau deshalb ist der Barsch am feinen Gerät hier der Winterfisch.
Zwei Handangeln gleichzeitig, mit Spinn- oder Flugangel nur eine. Jede Rute darf höchstens drei Haken tragen, kein Haken mehr als drei Schenkel, und alle ausgelegten Ruten musst du ständig und unmittelbar beaufsichtigen. Künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken sind verboten, ebenso Pilker über 30 Gramm und das Schleppen hinter einem Fahrzeug. Zu stehenden Fanggeräten hältst du mindestens 30 Meter Abstand. Auf Müggelsee und Havel arbeiten noch Erwerbsfischer, und ihre Reusen und Netze stehen mit Stangen markiert im Wasser.
Der lebende Köderfisch ist unzulässig. Tote Köderfische darfst du nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwenden, aus dem sie stammen, tiefgefrorene, konservierte und tote Seefische ausgenommen. Beim Futter zieht das Land seit November 2025 eine harte Grenze: höchstens 500 Gramm Nassgewicht Lockfuttermittel je Person und Fangtag, und vorrätiges Einbringen am Vortag ist verboten. Ausnahmen erteilt nur die untere Fischereibehörde. Für Karpfen- und Feederangler ist das die größte Umstellung seit Jahren.
Aal und Zander zusammen höchstens drei Fische an einem Fangtag, egal wie sie sich aufteilen. Gehältert wird ausschließlich im Setzkescher, und der muss aus knotenlosem Material bestehen, mindestens 3,50 Meter lang sein, mindestens 0,50 Meter Ringdurchmesser haben, auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen gesichert und weitgehend unter Wasser aufgestellt sein. Bei starkem Wellenschlag, in Gewässern mit erheblichem Sog und Schwall durch Schiffsverkehr und vom nicht verankerten Boot aus ist er tabu. Ein gehälterter Fisch darf nicht mehr zurück ins Wasser, du entscheidest also direkt nach dem Fang. Fangen und Zurücksetzen allein, um Maße oder Merkmale zu dokumentieren, ist ausdrücklich verboten, und nicht heimische Arten wie die Schwarzmundgrundel dürfen gar nicht erst zurück.
Nachtangeln verbietet das Land nicht. Die gültigen Angelzeiten stehen auf der Angelkarte, und die Karten des Fischereiamts weisen das Nachtangeln ausdrücklich mit aus. Wird ein Gewässer mit Fischen besetzt, die das Mindestmaß schon erreicht haben, ist das Angeln auf diese Art acht Wochen lang gesperrt. Angelveranstaltungen musst du mindestens einen Monat vorher anzeigen, Wettbewerbe um Geld, Sachpreise oder Pokale sind verboten. Boot, Zelt, Uferzugang und weitere Fangbegrenzungen regelt dagegen der Bewirtschafter. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.