Zwei Handangeln gleichzeitig, mehr nicht, und beide zusammen dürfen höchstens sechs Anbissstellen tragen. Fischst du nur mit einer, sind fünf erlaubt. Genau davon lebt die Hegene auf Renken, die als Kette kleiner Nymphen an einer Rute hängt. Jede Angel muss ständig beaufsichtigt bleiben, und als Reißangel darf sie nicht verwendet werden.
Der lebende Köderfisch ist in Bayern ausdrücklich verboten, ebenso freitreibende Angeln, elektrische Lichtquellen und das Fischen unter Verwendung von Drohnen. In Fischpässen und Fischwegen wird gar nicht gefischt.
Den Setzkescher regelt das Land selbst. Er muss geräumig und knotenfrei sein, und was einmal darin war, darf nicht mehr ins Fanggewässer zurück. Er ist damit ein Behälter für Fische, die du mitnimmst, kein Zwischenlager. Untermaßige Fische und Fische in der Schonzeit gehen dagegen sofort und vorsichtig in dieselbe Gewässerstrecke zurück.
Beim Zurücksetzen gilt in Bayern eine Besonderheit. Wieder aussetzen darfst du einen Fisch nur, wenn es der Hege dient, und nur, wenn seine Art in der Anlage der Verordnung steht. Schwarzmundgrundel, Blaubandbärbling und Sonnenbarsch stehen nicht darin und dürfen deshalb nicht zurück ins Wasser.
Nachtangeln, Bootsangeln und Futterboot regelt das Land dagegen nicht. Was dort gilt, steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters, dazu kommt die Fischereiverordnung deines Bezirks. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.