Drei Ruten gleichzeitig, aber in fester Aufteilung. Erlaubt sind zwei Wurfruten mit Rolle und dazu eine Kopfrute ohne Rolle. Greifst du zur Spinn- oder Fliegenrute, ist das die einzige Rute, die fischen darf. Jede Angel trägt höchstens drei Haken mit einem bis drei Schenkeln, vier- und mehrschenklige Haken sind verboten. Die Hegene ist davon ausdrücklich ausgenommen und darf bis zu fünf Anbissstellen tragen.
Der lebende Köderfisch ist in Sachsen-Anhalt nicht nur über den Tierschutz ausgeschlossen, sondern steht so in der Fischereiordnung. Schleppangeln geht nur auf Gewässern ab 30 Hektar. Zu fremden Reusen, Netzen und festen Fischereivorrichtungen hältst du 50 Meter Abstand, und ausgelegte Ruten müssen in Blickweite bleiben und ständig beaufsichtigt werden.
Beim Setzkescher zieht die Fischereiordnung eine klare Grenze. Forellen, Äschen, Maränen, Zander, Hechte und Barsche dürfen bei der Angelfischerei gar nicht gehältert werden, und auf Gewässern mit Schiffs- oder Motorbootverkehr ist der Setzkescher ganz ausgeschlossen. Gemeinschaftliche Fischereiveranstaltungen mit anschließender Bewertung der Fänge sind verboten, Ausnahmen genehmigt allein die Fischereibehörde.
Nachtangeln, Bootsangeln, Zelten und Futterboot regelt das Land dagegen nicht. Was dort gilt, steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters, und die kann von Strecke zu Strecke verschieden sein. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.