Zwei Handangeln gleichzeitig, mehr nicht. Mit Spinn- oder Fliegenrute ist nur eine erlaubt. Jede Rute darf höchstens drei Haken tragen, ein Haken höchstens drei Schenkel, und alle ausgelegten Ruten musst du ständig und unmittelbar beaufsichtigen. Künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken sind verboten, der Drilling muss also beweglich sitzen. Bei totem Köderfisch, Fetzenköder oder Krebs ist nur ein Köder je Rute zulässig.
Der lebende Köderfisch ist unzulässig. Tote Köderfische darfst du nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwenden, aus dem sie stammen, tiefgefrorene, konservierte und tote Seefische ausgenommen. Zum Köderfischfang ist eine Senke mit bis zu 120 Zentimetern Seitenlänge erlaubt, sie gehört aber nicht zur Friedfischangel. Beim Aal greift eine Grenze, die es anderswo nicht gibt, denn mit der Handangel darfst du an einem Fangtag höchstens drei Aale anlanden. Zu Netzen, Reusen und ständigen Vorrichtungen der Erwerbsfischerei hältst du mindestens 50 Meter Abstand, vom Ufer wie vom Boot. Schleppangeln unter Segel oder Motorkraft ist verboten.
Den Setzkescher regelt hier das Land selbst und überlässt ihn nicht dem Verein. Hältern ist bis zum Ende des Fangtages erlaubt, nicht aber bei Forellen, Saiblingen, Äschen, Maränen und Lachsen, und nur in strömungsberuhigten Zonen. Vom fahrenden Boot aus ist es untersagt. Am wichtigsten ist der letzte Satz dieser Regel. Ein gehälterter Fisch darf nicht mehr zurück ins Wasser, du entscheidest also direkt nach dem Fang, ob er mitkommt.
Auch der Wetterschutz ist geregelt. Ein Anglerzelt oder Schirmzelt ist zulässig, wenn es dem Schutz vor Unwetter dient und nicht der Übernachtung, höchstens zwei Personen Platz bietet, keinen wasserundurchlässigen Boden hat, in gedeckten Farben gehalten ist und nicht länger als zwölf Stunden am Stück an derselben Stelle steht. Alles darüber ist ein Zelt und außerhalb von Zelt-, Camping- und Biwakplätzen nicht erlaubt. Auf nicht schiffbaren Gewässern darf dein Boot bis zu 1.500 Kilogramm verdrängen und einen Elektromotor bis ein Kilowatt tragen. Schilf, Rohrkolben, Binsen und Seerosen befährst du nicht, dazu hältst du einen Meter Abstand.
Nachtangeln verbietet das Land nicht, mit einer Ausnahme. Wo Koppelfischerei besteht, also ein gemeinschaftliches altes Fischereirecht, ist die Handangel auf die Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang begrenzt. Anfüttern, Bootsangeln und Zeltverbote im Einzelnen legt dagegen der Bewirtschafter fest, ebenso Fangbeschränkungen und größere Mindestmaße auf der Angelkarte. Führt der Weg über Waldwege, brauchst du für die Anfahrt eine Waldfahrgestattung. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.