Für Angler lässt das Landesfischereigesetz genau zwei Geräte zu, die Handangel und die Köderfischsenke. Die Senke darf höchstens 1,20 mal 1,20 Meter messen. In den Küstengewässern schreibt das Land die Zahl gleich mit vor: höchstens drei Handangeln und eine Köderfischsenke, alle ständig beaufsichtigt, je Angel höchstens sechs Anbissstellen, und nur für den Eigenbedarf. Im Binnenland steht die Rutenzahl dagegen nicht im Gesetz, sondern auf deiner Angelerlaubnis.
Drei Verbote gelten überall im Land. Der lebende Köderfisch ist unzulässig, Wettfischen auf das beste Fangergebnis ebenfalls, und künstliche Köder mit feststehendem Mehrfachhaken sind verboten. Was Letzteres für einen bestimmten Köder bedeutet, klärst du im Zweifel vorher mit dem Bewirtschafter. In Fischaufstiegs- und Fischabstiegshilfen und 100 Meter darum herum ist das Angeln komplett gesperrt.
Auf dem Wasser wird es an der Küste enger. In den Fischereibezirken von der Wismarbucht bis zum Stettiner Haff ist Schleppangeln ganzjährig verboten, an vier Küstenabschnitten vor Rügen, dem Fischland-Darß und westlich von Wismar vom 15. September bis 15. März. Im Strelasund, im Rassower Strom, im Wieker Bodden und in der Having musst du beim Angeln vor Anker liegen, driften geht nur am Treibanker. Bei Hecht, Zander und Meerforelle sind an der Küste je drei Fische am Angeltag die Grenze, bei Dorsch und Lachs gilt, was die EU für das laufende Jahr festgelegt hat.
Nachtangeln, Setzkescher, Boot und Futterboot regelt das Land nicht. Was dort gilt, steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters und kann von Strecke zu Strecke verschieden sein. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.