Zwei Handangeln, mehr nicht. Beim Spinn- oder Flugangeln ist sogar nur eine erlaubt, und damit fasst Thüringen diese Regel enger als die meisten anderen Länder. Ausgelegte Ruten musst du ständig persönlich beaufsichtigen. Anstelle einer Handangel darfst du eine Senke von höchstens 1,2 mal 1,2 Metern mit mindestens 14 Millimetern Maschenweite einsetzen, aber nur für Köderfische.
Beim Köderfisch wird es eng. Er darf nur in dem Gewässer oder Abschnitt verwendet werden, aus dem er stammt, gefangen wird er nur für den Eigenbedarf, und hältern darfst du ihn überhaupt nicht.
Der Setzkescher ist erlaubt, für Forellen, Saiblinge und Äschen aber nicht. Er muss geräumig sein und aus knotenfreiem Material bestehen, und was einmal darin war, darf nicht zurück ins Wasser. Fische werden vor dem Töten betäubt, entweder sofort nach dem Fang oder direkt nach dem Ende der Hälterung. Aale sind mit der Handangel auf zwei Stück je Fangtag begrenzt. Arten, die hier nicht heimisch sind und für die weder Schonzeit noch Mindestmaß gilt, musst du umgekehrt mitnehmen, zurücksetzen ist bei ihnen verboten.
Jeder Fang gehört in die Fangkarte, entnommene und zurückgesetzte Fische gleichermaßen, mit Art, Anzahl, Länge und der Angelzeit des Tages. Auch wer nichts gefangen hat, trägt das ein. Nachtangeln, Boot, Futterboot und Zelten regelt das Land dagegen nicht. Was dort gilt, steht in der Gewässerordnung des Bewirtschafters, und die kann von Strecke zu Strecke verschieden sein. Bei jedem Gewässer in CatchHub steht, was dort belegt erlaubt oder verboten ist.