Gewässer

Ostsee Neustädter Bucht, Pelzerhaken bis Niendorf

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Ein Angel-Revier über 20 km
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Fang-Bedingungen
Gut Am besten 6 bis 10 Uhr, in 6 Stunden
ca. 13 °C Wasser 24 km/h SW
Beste Zeit der Woche: Mi 15 bis 21 Uhr Alle Bedingungen: 7 Tage, Analyse

Orte an dieser Strecke

Dieses Revier reicht über 7 Orte: Angeln am Ostsee bei Neustadt, Scharbeutz und Timmendorfer Strand. Eine Erlaubnis gilt auf der ganzen Strecke.

Neustadt in Holstein Revier-Sitz

Neustadt

Pegel Neustadt

Niendorf (Ostsee)

Pelzerhaken

Scharbeutz

Sierksdorf

Timmendorfer Strand

Gewässerdaten

Gewässertyp 2
Angeltechniken 3
Gewässerregeln 8
Bootsangeln Erlaubt
Setzkescher Erlaubt
Aal: EU-Fangverbot in Meeres- und Brackgewässern Hinweis
Ab der Gemeindegrenze zu Lübeck gilt das Fischereirecht der Hansestadt Hinweis
Dorsch: Entnahme 2026 ganzjährig verboten, Beifang zurücksetzen Hinweis
Freier Fischfang, es genügt der Fischereischein mit Fischereiabgabe Hinweis
Hafenbecken Neustadt nur mit Erlaubnisschein der Stadt Hinweis
Lachs: ein Fisch je Tag, nur mit abgeschnittener Fettflosse Hinweis

Gewässer-Profil

20,0km
Länge
Angelsaison
Ganzjährig befischbar. Meerforelle und Lachs haben vom 1. Oktober bis 31. Dezember Schonzeit, blanke Fische mit losen Schuppen ausgenommen. Dorsch darf 2026 nicht entnommen werden.
Parkmöglichkeiten

In Pelzerhaken, Neustadt, Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Niendorf führen nummerierte Strandzugänge ans Wasser, dahinter liegen jeweils Parkflächen der Orte.

Zugänglichkeit

Die Strandpromenaden der Orte und die Molen in Neustadt und Niendorf sind befestigt und ohne Steigung erreichbar. Die Steilküste bei Sierksdorf ist nur über Treppen zugänglich.

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Fischbestand
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Beschreibung

Zwischen dem Leuchtturm von Pelzerhaken und der Mole von Niendorf liegt ein Stück Ostsee, an dem du ohne Erlaubnisschein ans Wasser darfst. Die Neustädter Bucht bildet den westlichen Teil der Lübecker Bucht und gehört zu den Küstengewässern Schleswig-Holsteins mit freiem Fischfang. Fischereischein und Fischereiabgabe genügen. Nur an den beiden Rändern sieht es anders aus, dazu weiter unten mehr.

Wie die Bucht gebaut ist

Die Nordseite gehört dem Haken von Pelzerhaken. Vor Neustadt und Pelzerhaken liegen Buhnenfelder, in die du vorwaten kannst, dazwischen sandiger Grund mit Krautfeldern. Weiter südlich steht bei Sierksdorf eine naturbelassene Steilküste, deren Abbruchkante Steine und Findlinge ins Wasser schiebt. Ab Haffkrug wird das Ufer flach und sandig, die Strandabschnitte von Scharbeutz und Timmendorfer Strand ziehen sich gleichmäßig hin. Zur Buchtmitte hin fällt der Grund deutlich ab, an den Rändern bleibt es lange flach. Wer watet, kommt hier weit hinaus.

Was hier beißt und wo du ansetzt

Zielfisch Nummer eins ist die Meerforelle. Die Steilküste bei Sierksdorf und die Buhnen bei Neustadt und Pelzerhaken sind die Stellen, an denen Küstenangler stehen, mit der Spinnrute genauso wie mit der Fliege. Im Frühjahr ziehen Hornhechte vor Sierksdorf ein, im Herbst und Winter bringt das Brandungsangeln von den Sandstränden Plattfisch. Hering steht saisonal dicht unter Land, und vom Boot aus wird die Bucht ebenfalls befischt. Dorsch darf 2026 nicht entnommen werden, Beifänge gehen schonend zurück ins Wasser. Für Aal und Lachs gelten eigene EU-Vorgaben, die du vor dem Ansitz prüfen solltest.

Zugang und die beiden Ränder der Strecke

Von Pelzerhaken bis Niendorf reihen sich Strandzugänge und Promenaden aneinander, jeder Ort hat mehrere Übergänge und Parkflächen dahinter. Am nördlichen Ende endet die freie Strecke am Hafen von Neustadt in Holstein. Für das Hafenbecken selbst hat die Stadt ein eigenes Fischereirecht, dort brauchst du eine gesonderte Erlaubnis. Südlich von Niendorf, an der Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, beginnt deren altes Fischereirecht. Es reicht über das Brodtener Ufer bis zur Nordermole in Travemünde, dazu kommt der Priwall bis zur Landesgrenze. Auf diesen beiden Stücken gilt der freie Fischfang nicht, dort brauchst du einen Erlaubnisschein der Stadt. Kurz gesagt: die offene Bucht dazwischen ist frei, die beiden Enden nicht. Welche Regel im Einzelfall greift, klärst du am besten vorab bei der zuständigen Stelle.

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