Darf ich den heute mitnehmen?
Fischart eintippen, Antwort für 08.09.2026 in Berlin.
Die Antwort rechnet mit dem heutigen Datum und der Landesverordnung. Wo eine Sonderregel für einzelne Gewässer gilt, zeigt die Karte sie an und nennt keinen Status. Verbindlich bleibt dein Erlaubnisschein.
Schonzeiten und Mindestmaße Art für Art
28 Arten mit eigener Regel| Art | Schonzeit | Maß, Mindestmaß in Zentimetern |
|---|---|---|
| Hecht Die Schonzeit gilt, soweit mit der Handangel nachgestellt wird | 1. Jan. bis 30. Apr. | 45 cm |
| Zander Die Schonzeit gilt, soweit mit der Handangel nachgestellt wird. Zusammen mit Aal höchstens drei Fische an einem Fangtag | 1. Jan. bis 31. Mai | 45 cm |
| Aal Zusammen mit Zander höchstens drei Fische an einem Fangtag | keine Schonzeit | 50 cm |
| Wels | keine Schonzeit | 75 cm |
| Karpfen | keine Schonzeit | 35 cm |
| Schleie | keine Schonzeit | 25 cm |
| Flussbarsch Steht in Anlage 2, das Land nennt für ihn weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
| Blei, Brassen Steht in Anlage 2, das Land nennt für ihn weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
| Rapfen | 1. Apr. bis 30. Juni | 40 cm |
| Quappe | keine Schonzeit | 30 cm |
| Döbel | keine Schonzeit | 30 cm |
| Aland | keine Schonzeit | 30 cm |
| Hasel | keine Schonzeit | 15 cm |
| Kleine Maräne | keine Schonzeit | 15 cm |
| Zope | 1. März bis 31. Mai | 20 cm |
| Äsche | 1. Dez. bis 31. Mai | 30 cm |
| Bachforelle | 1. Okt. bis 30. Apr. | 30 cm |
| Regenbogenforelle | 1. Okt. bis 30. Apr. | 25 cm |
| Bachsaibling | 1. Okt. bis 30. Apr. | 25 cm |
| Seeforelle | 1. Okt. bis 31. Mai | 60 cm |
| Große Maräne Nur für eingesetzte Satzfische. In Fließgewässern ist sie ganzjährig geschützt | 1. Okt. bis 31. Dez. | 30 cm |
| Flussstint | 1. Feb. bis 30. Apr. | kein Maß |
| Plötze Steht in Anlage 2, das Land nennt für sie weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
| Rotfeder Steht in Anlage 2, das Land nennt für sie weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
| Güster Steht in Anlage 2, das Land nennt für ihn weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
| Kaulbarsch Steht in Anlage 2, das Land nennt für ihn weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
| Ukelei Steht in Anlage 2, das Land nennt für ihn weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
| Giebel Steht in Anlage 2, das Land nennt für ihn weder Schonzeit noch Maß | keine Schonzeit | kein Maß |
Quelle: Berliner Landesfischereiordnung, § 8 mit den Anlagen 1 und 2, Stand 27. Oktober 2025.
So wird gemessen, so geht er zurück
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Untermaßige Fische und Fische in der Schonzeit setzt du unverzüglich schonend zurück. Ist ein solcher Fisch nicht mehr überlebensfähig, tötest du ihn sofort und setzt ihn ebenfalls zurück, mitnehmen oder verwerten darfst du ihn nicht.
Ganzjährig geschützt, diese Arten gehen immer zurück
Diese Arten haben weder Schonzeit noch Mindestmaß, sie sind das ganze Jahr über tabu. Hängt eine am Haken, geht sie sofort und schonend zurück.
- Bach-, Fluss- und Meerneunauge
- Atlantischer Stör
- Lachs
- Meerforelle
- Maifisch
- Finte
- Barbe
- Nase
- Zährte
- Ziege
- Schneider
- Elritze
- Moderlieschen
- Gründling
- Weißflossengründling
- Bitterling
- Schlammpeitzger
- Steinbeißer
- Schmerle
- Karausche
- West- und Ostgroppe
- Zwergstichling
- Große Maräne in Fließgewässern
- Edelkrebs
- Alle Teich-, Fluss- und Malermuscheln
Ohne Gewähr, und der Verein darf strenger sein
Diese Übersicht gibt den Stand der Landesverordnung wieder und ist keine Rechtsauskunft. Verein, Pächter und Gewässerordnung dürfen zusätzliche Schonzeiten und größere Mindestmaße festlegen, und sie tun es oft. Verbindlich ist immer, was in deinem Erlaubnisschein steht. An bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und Fischhaltung und an Stauteichen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, gilt diese Tabelle nicht. Dort setzt der Betreiber die Regeln. Und sie endet an der Stadtgrenze: Havel, Spree, Dahme und die Seenketten laufen nach Brandenburg weiter, dort gilt die Brandenburgische Fischereiordnung mit anderen Fristen und Maßen. Seeforelle und Flussstint stehen drüben sogar ganzjährig unter Schutz. Wer über die Grenze fährt, liest die Tabelle des Nachbarlands.
Häufige Fragen zu den Schonzeiten in Berlin
Welche Schonzeit gilt für Hecht in Berlin?
1. Jan. bis 30. Apr.. Dazu gilt ein Mindestmaß von 45 cm. Grundlage ist Berliner Landesfischereiordnung, § 8 mit den Anlagen 1 und 2 (Stand 27. Oktober 2025). Verein, Pächter und Gewässerordnung dürfen zusätzlich strenger sein.
Ab welcher Länge darf ich einen Zander in Berlin entnehmen?
Ab 45 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Ein untermaßiger Fisch geht sofort und schonend zurück.
Welche Fische sind in Berlin ganzjährig geschützt?
Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Atlantischer Stör, Lachs, Meerforelle, Maifisch und 20 weitere Arten. Diese Arten haben kein Mindestmaß, weil sie gar nicht entnommen werden dürfen. Hängt eine am Haken, geht sie sofort und schonend zurück.
Gelten diese Schonzeiten an jedem Gewässer in Berlin?
Nein. Die Tabelle gibt den Stand der Landesverordnung wieder. Verein, Pächter und Gewässerordnung dürfen zusätzliche Schonzeiten und größere Mindestmaße festlegen, und sie tun es oft. Verbindlich ist immer, was in deinem Erlaubnisschein steht. An bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und Fischhaltung und an Stauteichen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, gilt diese Tabelle nicht. Dort setzt der Betreiber die Regeln. Und sie endet an der Stadtgrenze: Havel, Spree, Dahme und die Seenketten laufen nach Brandenburg weiter, dort gilt die Brandenburgische Fischereiordnung mit anderen Fristen und Maßen. Seeforelle und Flussstint stehen drüben sogar ganzjährig unter Schutz. Wer über die Grenze fährt, liest die Tabelle des Nachbarlands.
Zwei verschiedene Dinge
Die Schonzeit ist ein Zeitraum, in dem eine Art gar nicht entnommen werden darf, meist rund um die Laichzeit. Das Mindestmaß ist eine Länge, unter der ein Fisch immer zurückgeht, auch außerhalb der Schonzeit. Beides gilt gleichzeitig. Ein maßiger Fisch in der Schonzeit bleibt im Wasser, und ein untermaßiger außerhalb der Schonzeit ebenso.
Schonzeiten in den anderen Bundesländern
Wer über die Landesgrenze fährt, angelt nach der Verordnung des Landes, in dem das Wasser liegt.
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